Unterkulm im Dorf - page 29

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Konditionen
| Eigentumsantritt
• Bei Unterzeichnung der Reservationsvereinbarung: CHF 20‘000.–
• 20% vom Verkaufspreis inkl. Anzahlung bei öffentlicher Beurkundung des Kaufvertrages
• Restbetrag bei der Schlüsselübergabe und Eigentumsübertragung
• Handänderungskosten/Grundbuchgebühren werden je zur Hälfte von Verkäufer und Käufer übernommen
• Bauherrenwünsche bezahlbar 30 Tage nach Rechnungsstellung, spätestens bei Eigentumsübertragung
• Zwischenverkauf und Preisänderungen vorbehalten
• Bezugstermin 1. Juli 2018
Baubeschrieb / Änderungen
Der Baubeschrieb erfolgt nach heutigem Wissens-
stand (Datum Baubeschrieb). Änderungen zu den
beschriebenen Ausführungen, Materialien, Farben,
Varianten und Projektentwicklungen sind nicht
ausgeschlossen, insbesondere infolge behördlicher
Auflagen, neuer technischer Erkenntnisse oder
wenn dadurch insgesamt eine Verbesserung des
Projektes ermöglicht werden kann. Die Änderun-
gen dürfen hingegen keine Qualitätseinbussen zur
Folge haben.
Die Fassadengestaltung sowie die allgemeinen
Teile werden durch den Architekten festgelegt. Indi-
viduelle Änderungen kann die Käuferschaft an ihrer
Wohnung je nach Baufortschritt/Bauablauf vorneh-
men lassen, sofern dies bautechnisch, statisch und
bauphysikalisch möglich ist. Die Installationszonen,
die Schall- und die Wärmedämmung und die Statik
dürfen dabei nicht beeinträchtigt werden. Alle
Änderungen werden in einer Mehr-/Minderkosten-
abrechnung festgehalten und müssen durch die
Käuferschaft vor Ausführung bewilligt werden.
Der vorliegende Kurzbaubeschrieb ist Bestandteil
der Verkaufsdokumentation und hat lediglich infor-
mativen Charakter. Insbesondere die Möblierungen
sind nicht als Bestandteil zu verstehen und im
Kaufpreis nicht inbegriffen. Bautechnische Ände-
rungen sowie Materialwechsel bleiben vorbehalten.
Generell
Die vorliegende Broschüre stellt das Bauvorhaben
in der Projektphase dar. Aus sämtlichen Plänen,
Zeichnungen, Darstellungen, Möblierungen, Visua-
lisierungen oder Beschreibungen können keinerlei
Ansprüche abgeleitet werden. Insbesondere
kommt den Plänen keine gesetzliche Wirkung
von Grundbuchplänen zu. Für Ausführungen und
Flächenangaben sind der detaillierte Baubeschrieb
und die Pläne im Massstab 1:50 massgebend.
Ausführungsbedingte Änderungen, Anpassungen
und/oder Massabweichungen können vorkommen
und bleiben jederzeit ausdrücklich vorbehalten.
Sämtliche Massangaben sind Circa-Masse.
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